DIE GRUNDPHILOSOPHIE

Die reale und damit in natura "angreifbare" Immobilie als Gegenstand eines Investments stellt nach wie vor die sicherste Möglichkeit einer werbeständigen und nachhaltigen Veranlagung dar - Grund und Boden sind letztendlich nicht vermehrbar.

Ziel des Vorliegenden Projektes ist die Schaffung einer soliden Vermögensbasis in Form einer Immobilienbeteiligung unter gleichzeitiger Ausnutzung steuerlicher Vorteile und Förderungen. Dabei soll eine persönliche, von staatlichen Reglementierungen unabhängige Altersvorsorge geschaffen werden - gerade in Zeiten volatiler Finanzmärkte.

Die Investitionsform
Investoren erwerben in der Rechtsform einer KG ein bestehendes Objekt. Im Rahmen der gemäß dem steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 2011 für die Assanierung geschaffenen Möglichkeiten und landesgesetzlichen Rahmenbedingungen werden die bestehenden Gebäude abgebrochen und geförderte Wohnungen neu errichtet. In der Folge werden diese an Dritte vermittet und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt.

Vorsteuer der Herstellungskosten abziehbar
Die KG ist umsatzsteuerrechtlicher Unternehmer. Deshalb kann sie die Vorsteuer der Sanierungs- bzw. Herstellungskosten abziehen und muss sie unter bestimmten Voraussetzungen auch nicht mehr zurückzahlen. Nämlich dann, wenn sie die Wohnungen und Geschäftsflächen frühestens 20 Jahre nach der Sanierung/Erstvermietung verkauft. Sollte der Verkauf davor stattfinden, ist die Vorsteuer anteilig zu berichtigen, respektive zurückzuzahlen.
Die Vorsteuerabzugsberechtigung für Geschäftsflächen gilt jedoch nur dann, wenn an Private oder an wiederum vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer vermietet wird. Bei Vermietung an unecht Steuerbefreite (u.a. Ärzte, Banken, Versicherungen, die öffentliche Hand aber auch sogenannte Kleinunternehmer) ist die Vorsteuer insoweit für die KG nicht abzugsfähig bzw. bei Vermietung in nachfolgenden Perioden von der KG anteilig zurückzuerstatten.

Bei der vorliegenden Anleger-Information handelt es sich um eine "Werbemitteilung mit ausschließlichem Informations-Charakter", welche keinesfalls eine anleger- und objektgerechte Beratung sowie umfassende Risikoaufklärung ersetzt.

Es handelt sich weder um ein Anbot oder eine Aufforderung zum Kauf (oder Verkauf) noch um eine Einladung zur Anbotslegung bzw. Zeichnung, ebenso wenig um eine Kaufempfehlung.
Aufgrund der Komplexität der nachfolgend beschriebenen Beteiligung wir empfohlen, dass jeder Investor zur Klärung der steuerlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen einer Projektbeteiligung auf seine individuelle Situation, einen Wirtschaftstreuänder und/oder Rechtsanwalt seines Vertrauens konsultiert.